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EU-Entwaldungsverordnung (EUDR)
Die EU‑Entwaldungsverordnung (EUDR) verpflichtet Unternehmen dazu, sicherzustellen, dass bestimmte Rohstoffe und daraus hergestellte Produkte nicht mit Entwaldung oder Waldschädigung in Verbindung stehen. Das CSB‑System unterstützt Unternehmen bei der Umsetzung der EUDR‑Anforderungen durch strukturierte Datenerfassung, Nachweisdokumentation und die systemgestützte Weitergabe relevanter Informationen entlang der Lieferkette.
Hauptvorteile
- Strukturierte Umsetzung der EUDR‑Anforderungen im ERP
- Zentrale Verwaltung von Referenz‑ und Verifikationsnummern
- Lückenlose Verknüpfung von Herkunfts‑, Liefer‑ und Nachweisdaten
- Transparenz und Nachvollziehbarkeit entlang der Lieferkette
- Unterstützung automatisierter Datenübertragung an Kunden und Partner
- Sichere Basis für regulatorische Compliance
Häufig gestellte Fragen
Lieferketten entwaldungsfrei und transparent zu gestalten und dafür Nachweise zu verlangen.
Durch Verwaltung von Referenz‑ und Verifikationsnummern in Herkunftsdaten und deren Prozessverknüpfung.
Per Datenaustausch und/oder auf Lieferscheinen, u. a. über GS1‑Datenbezeichner.
Ja, per EUDR‑API‑Schnittstelle kann Existenz und Gültigkeit geprüft werden.
Die Due‑Diligence‑Erklärung/Sorgfaltspflichterklärung, deren Kennungen im CSB‑System verwaltet bzw. angebunden werden.
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